Home Office

Ein Mann im Home Office

Home-Office-Arbeitsplätze

Was Sie beachten sollten

Ein Home-Office-Arbeitsplatz, so wie er von Tausenden von Menschen in Zeiten von Corona tagtäglich genutzt wird, ist kein mobiler Arbeitsplatz, sondern rechtlich gesehen ein fest eingerichteter Telearbeitsplatz. Aus diesem Grund gilt auch hier das Arbeitsschutzgesetz. Ein Laptop allein ist damit ergonomisch nicht ausreichend. Zumindest ein externer Monitor, eine externe Tastatur und eine Maus müssen verfügbar sein.

Wer hier als Arbeitgeber auf der sicheren Seite sein möchte, findet alle wichtigen Informationen über die Ausstattung im Home-Office in Kapitel 8 der DGUV Information 215-410 „Anforderungen an die Gestaltung von Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen“.

15 Tipps für das komfortable Arbeiten für zuhause finden Sie hier:
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Ein Mann im Home Office
Ein Mann und eine Frau arbeiten zusammen an einem Stehtisch und besprechen sich
Top-Tipp

Zuschuss für höhen­verstellbare Schreib­tische und Büro­stühle im Home-Office

Mitarbeiter, die zum Erhalt oder zur Förderung ihrer Gesundheit einen Sitz-Steh-Schreibtisch und einen ergonomischen Bürodrehstuhl brauchen, können mit Attest auch fürs Home-Office einen Zuschuss bzw. eine Kostenübernahme beantragen, zum Beispiel bei ihrer Rentenversicherung oder Berufs­genossenschaft. Beide Produkte gehen ins Eigentum des Mitarbeiters über und können von ihm auch nach dem Arbeitsverhältnis weiter genutzt werden.

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