Home Office

Home-Office-Arbeitsplätze
Was Sie beachten sollten
Ein Home-Office-Arbeitsplatz, so wie er von Tausenden von Menschen in Zeiten von Corona tagtäglich genutzt wird, ist kein mobiler Arbeitsplatz, sondern rechtlich gesehen ein fest eingerichteter Telearbeitsplatz. Aus diesem Grund gilt auch hier das Arbeitsschutzgesetz. Ein Laptop allein ist damit ergonomisch nicht ausreichend. Zumindest ein externer Monitor, eine externe Tastatur und eine Maus müssen verfügbar sein.
Wer hier als Arbeitgeber auf der sicheren Seite sein möchte, findet alle wichtigen Informationen über die Ausstattung im Home-Office in Kapitel 8 der DGUV Information 215-410 „Anforderungen an die Gestaltung von Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen“.
15 Tipps für das komfortable Arbeiten für zuhause finden Sie hier:
PDF-Checkliste downloaden


Top-Tipp
Zuschuss für höhenverstellbare Schreibtische und Bürostühle im Home-Office
Mitarbeiter, die zum Erhalt oder zur Förderung ihrer Gesundheit einen Sitz-Steh-Schreibtisch und einen ergonomischen Bürodrehstuhl brauchen, können mit Attest auch fürs Home-Office einen Zuschuss bzw. eine Kostenübernahme beantragen, zum Beispiel bei ihrer Rentenversicherung oder Berufsgenossenschaft. Beide Produkte gehen ins Eigentum des Mitarbeiters über und können von ihm auch nach dem Arbeitsverhältnis weiter genutzt werden.
Kontakt aufnehmen
Sie haben eine Frage oder einen Wunsch, eine Anmerkung oder einen konkreten Auftrag? Was es auch sei – wir freuen uns immer über Ihre Kontaktaufnahme!
Nachricht schreiben
Kontaktdaten
Thomas J. Thielke
Einkaufsberatung und Großhandel
Am Röhbrook 14
21465 Reinbek-Ohe
+49 4104 961298